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Teil von Messwerkzeuge für Baustellen: Auswahl, Kalibrierung und Prüffristen

Messwerkzeuge für Baustellen prüfen mit Checkliste für Fristen und Nachweise

Messwerkzeuge für Baustellen prüfen: Checkliste mit Fristen für Laserentfernungsmesser und Nivelliere, Eichpflicht, Nachweise und Prüfprotokoll.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Feste gesetzliche Prüffristen für Laserentfernungsmesser und Nivelliere gibt es nicht, Sie leiten sie aus der Gefährdungsbeurteilung ab.
  • Eichpflichtig wird ein Gerät durch den Messzweck, etwa bei Abrechnungen im geschäftlichen Verkehr.
  • Jede Prüfung erhält ein Protokoll mit Gerätenummer, Datum, Prüfer, Prüfmittel und Ergebnis.
  • Nach Sturz, Frost oder Temperatursprung prüfen Sie außerplanmäßig, bevor weiter gemessen wird.

Fristen für Laserentfernungsmesser und Nivelliergeräte

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Arbeitsmittel nach der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. Konkrete Zeitabstände nennt sie für Messwerkzeuge nicht. In Anhang 1 der BetrSichV stehen wiederkehrende Prüfungen für bestimmte Arbeitsmittel, Messgeräte gehören nicht dazu. Also legen Sie das Intervall selbst fest und begründen es schriftlich.

Bewährt hat sich eine Staffelung nach Risiko und Nutzung. Ein Laserentfernungsmesser, der täglich auf wechselnden Baustellen unterwegs ist, braucht kürzere Intervalle als ein Nivelliergerät im festen Vermessungsbüro.

Gerät Sichtprüfung Funktionsprüfung Kalibrierung
Laserentfernungsmesser vor jeder Nutzung monatlich, Zielscheibe und Nullabgleich alle 12 bis 24 Monate
Nivelliergerät, optisch vor jedem Einsatz monatlich, Libelle und Horizontierung einmal jährlich
Nivelliergerät, digital vor jedem Einsatz monatlich, Referenzstrecke einmal jährlich

Die Tabelle nennt Richtwerte. Herstellerangaben und die tatsächliche Beanspruchung schlagen Sie immer gegen.

Optische Nivelliere prüfen Sie mit dem Zwei-Standpunkte-Verfahren: Sie messen den Höhenunterschied zweier Latten einmal aus der Mitte und einmal aus der Nähe einer Latte. Weichen die Ergebnisse ab, ist die Ziellinie schief und das Gerät gehört in die Justierung.

Prüfablauf in fünf Schritten

Ein klarer Ablauf verhindert, dass ein fälliges Gerät unbemerkt weiterläuft.

  1. Messmittel erfassen: jedes Gerät mit Inventarnummer, Standort und Verantwortlichem in eine Liste eintragen.
  2. Fristen ableiten: Intervall je Gerät aus Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangabe und Nutzungshäufigkeit festlegen.
  3. Termine setzen: Fälligkeiten im Kalender oder in der Prüfmitteldatenbank hinterlegen, mit Erinnerung zwei Wochen vorher.
  4. Prüfen und dokumentieren: Ergebnis, Prüfmittel und nächste Fälligkeit direkt im Protokoll eintragen.
  5. Abweichung sperren: Gerät kennzeichnen, aus dem Umlauf nehmen und erst nach Justierung freigeben.

Eichpflicht und Abrechnung richtig einordnen

Das Mess- und Eichrecht greift, wenn Längen im geschäftlichen Verkehr bestimmt und daraus Preise abgeleitet werden. Ob ein handelsüblicher Laserentfernungsmesser darunterfällt, hängt vom Verwendungszweck ab, nicht von der Bauart. Klären Sie das vor der ersten Abrechnungsmessung und halten Sie die Einordnung schriftlich fest.

Unabhängig davon bleibt jedes Messwerkzeug ein Arbeitsmittel und damit prüfpflichtig. Die Laserklasse bestimmt zusätzlich die Schutzmaßnahmen: Ab Klasse 3R braucht der Betrieb einen Laserschutzbeauftragten. Welche Anforderungen Laserprodukte der Klassen 1 bis 4 erfüllen müssen, beschreibt die BAuA.

Prüfprotokoll: diese Angaben gehören hinein

Ein Prüfprotokoll muss ohne Rückfragen lesbar sein. Diese fünf Angaben gehören in jeden Eintrag:

  • Gerät: Hersteller, Typ, Seriennummer, Inventarnummer.
  • Prüfung: Art, Datum, verwendetes Prüfmittel und Referenzmaß.
  • Person: Name und Sachkenntnis der prüfenden Person.
  • Ergebnis: Messwert, Toleranz, Bewertung.
  • Folgen: nächste Frist, Maßnahmen bei Abweichung, Freigabe.

Für die Genauigkeitsprüfung genügen ein Referenzmaß oder ein geprüfter Vergleichspegel. Sie müssen nicht selbst kalibrieren, sondern nur feststellen, ob das Gerät innerhalb der Toleranz liegt.

Bewahren Sie die Protokolle mindestens so lange auf, wie das Gerät im Einsatz ist. Fordert ein Auftraggeber Genauigkeitsnachweise für Abrechnungen, ordnen Sie die Unterlagen projektbezogen ab.

Welche Sachkenntnis Prüfpersonen brauchen und wie Prüfungen zu dokumentieren sind, bündeln die DGUV Vorschriften, Regeln und Informationen.

Anlässe für eine außerplanmäßige Prüfung

Nicht nur der Kalender löst eine Prüfung aus. Diese Ereignisse ziehen eine Kontrolle nach sich:

  • Sturz, Schlag oder Transport im ungepolsterten Koffer.
  • Frost, Hitze oder schneller Wechsel der Umgebungstemperatur.
  • Auffällige Messwerte im Vergleich zu einem zweiten Gerät.
  • Sichtbare Beschädigung an Libelle, Optik oder Display.
  • Ausleihe an eine andere Kolonne oder einen anderen Standort.

Häufige Fragen

Gibt es eine gesetzliche Prüffrist für Laserentfernungsmesser?

Nein. Die Betriebssicherheitsverordnung nennt für Messwerkzeuge keine Fristen. Sie legen das Intervall in der Gefährdungsbeurteilung fest und orientieren sich an Herstellerangaben, Nutzungshäufigkeit und Transportbedingungen.

Wie oft muss ein Nivelliergerät kalibriert werden?

Als Richtwert gilt ein Jahr. Bei täglichem Einsatz, nach Stürzen, nach starken Temperaturschwankungen oder bei engen Toleranzen prüfen Sie halbjährlich oder sofort.

Reicht das Werkszertifikat als Nachweis?

Nein. Es belegt den Zustand bei der Auslieferung, nicht den im Betrieb. Für die Messmittelüberwachung zählt ein eigenes Protokoll mit Datum, Prüfer und Ergebnis.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Eine Person, die das Gerät und das Messverfahren kennt und die Herstelleranleitung anwenden kann. Wer prüft, steht mit Namen im Protokoll.

Was passiert mit einem abweichenden Gerät?

Sofort kennzeichnen, aus dem Umlauf nehmen und zur Justierung geben. Bis zur Freigabe darf damit nicht gemessen werden, sonst entstehen fehlerhafte Aufmaße.

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