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Welche Prüfpflichten gelten für Akkugeräte in Münchener Betrieben?

Akkugeräte für Handwerk brauchen in München klare Prüfintervalle nach DGUV Vorschrift 3, VDE 0701-0702 und BGHM. So dokumentieren Betriebe korrekt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Akkugeräte für Handwerk fallen als ortsveränderliche Arbeitsmittel unter die DGUV Vorschrift 3, auch wenn sie keinen Netzstecker haben.
  • Die Prüffristen legt der Betrieb selbst fest, üblich sind sechs bis zwölf Monate für Akkuschrauber und Akkuflex.
  • VDE 0701-0702 beschreibt Prüfverfahren, die sich auf Akkupacks und Ladegeräte übertragen lassen.
  • Die BGHM ist für Metall- und Holzbearbeitung zuständig und berät Münchener Betriebe zu Prüfpflichten.
  • Jede Prüfung gehört mit Datum, Prüfer, Gerät und Ergebnis in ein Prüfprotokoll.
  • Geprüft wird nur von befähigten Personen mit nachweisbarer Qualifikation.

Prüfintervalle nach DGUV Vorschrift 3 für Akkuschrauber und Akkuflex

Die DGUV Vorschrift 3 verlangt, dass Arbeitgeber elektrische Betriebsmittel regelmäßig prüfen lassen. Das gilt für ortsveränderliche Geräte, also auch für Akkugeräte für Handwerk. Entscheidend ist nicht der Netzstecker, sondern die Frage, ob das Gerät im Betrieb eingesetzt wird und Gefahren verursachen kann.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV ist der Träger, der diese Vorschrift erlässt. Sie fasst darin zusammen, was Betriebe bei Arbeitsmitteln beachten müssen. Wer wissen will, welche Regeln im Detail gelten, findet sie in den Vorschriften, Regeln und Informationen der DGUV für Akkugeräte und Prüfpflichten.

Eine feste Frist in Monaten nennt die Vorschrift nicht. Der Betrieb legt die Prüffrist selbst fest und muss sie begründen. Maßstab sind Herstellerangaben, Beanspruchung, Umgebung und die Erfahrung mit dem Gerät.

Was für Akkuschrauber gilt

Ein Akkuschrauber wird täglich bewegt, gestoßen und oft bei Kälte oder Staub benutzt. In München treffen dichte Bautätigkeit und hohe Lohnkosten aufeinander: Ein Gerät, das ausfällt, kostet dort mehr Stillstand als in Regionen mit niedrigeren Löhnen. In einer Münchener Werkstatt sind sechs bis zwölf Monate deshalb ein üblicher Rahmen, auf Innenstadtbaustellen eher kürzer.

Geprüft werden Gehäuse, Kabel am Ladegerät, Kontakte, Akkupack und Funktion. Ein beschädigtes Akkupack ist kein Bagatellfall, sondern ein Brandrisiko.

Was für die Akkuflex gilt

Die Akkuflex Prüfung hat einen anderen Schwerpunkt als die Prüfung eines Akkuschraubers. Im Mittelpunkt stehen Schutzhaube, Spindelarretierung, Schalter und der Zustand des Akkus. Eine Akkuflex mit defekter Schutzhaube darf nicht weiter genutzt werden.

Bei der Akkuflex Prüfung zählt zusätzlich die mechanische Sicherheit. Die elektrische Prüfung tritt zurück, weil kein Netzkabel vorhanden ist. Trotzdem bleibt das Gerät prüfpflichtig.

Gerät Typische Prüffrist Prüfschwerpunkte
Akkuschrauber 6 bis 12 Monate Gehäuse, Kontakte, Akkupack, Funktion
Akkuflex 3 bis 6 Monate Schutzhaube, Spindel, Schalter, Akku
Ladegerät 6 bis 12 Monate Gehäuse, Leitung, Stecker, Isolierung
Akkupack 6 bis 12 Monate Kontakte, Verformung, Erwärmung

Die Tabelle ist ein Orientierungswert, keine Vorgabe. Jeder Betrieb muss die Fristen schriftlich festlegen und bei Bedarf verkürzen.

VDE 0701-0702 und BGHM-Vorgaben in München

Die VDE 0701-0702 regelt die Prüfung nach Instandsetzung und die Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte. Sie ist keine Rechtsverordnung, aber anerkannter Stand der Technik. Wer sich daran hält, erfüllt in der Regel die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3.

Für Akkugeräte greift die Norm nicht eins zu eins. Ein Akkuschrauber ohne Netzkabel hat keinen Schutzleiterwiderstand und keinen Isolationswiderstand im klassischen Sinn. Prüfbar sind aber Ladegerät, Anschlussleitung und die elektrische Sicherheit des Gesamtsystems beim Laden.

In der Praxis hat sich ein zweistufiges Vorgehen bewährt: das Gerät selbst mechanisch und funktional prüfen, das Ladegerät nach VDE 0701-0702 messen. So bleibt die Prüfung nachvollziehbar und rechtssicher.

Die BGHM ist die Berufsgenossenschaft Holz und Metall und damit zuständige Aufsicht für viele Münchener Betriebe. Sie bietet Merkblätter und Beratung zu Prüffristen und Prüfverfahren. Betriebe aus dem Metall- und Holzbau finden dort die passenden Informationen für ihre Geräte.

Wer nicht der BGHM untersteht, sondern einer anderen Berufsgenossenschaft, wendet sich an seinen eigenen Träger. Die Systematik bleibt gleich, nur die Ansprechpartner unterscheiden sich.

Prüffristen begründen

Eine Prüffrist ist nur dann belastbar, wenn sie dokumentiert ist. Ein kurzer Satz zur Begründung genügt, etwa Verweis auf Herstellerangaben und Beanspruchung im Baustelleneinsatz. Bei einer Prüfung durch die Aufsicht zählt diese Begründung.

Kommunale Hinweise zum Arbeitsschutz in München

München hat ein starkes Bau- und Elektrohandwerk und entsprechend viele Betriebe mit Akkugeräten. Die Landeshauptstadt informiert auf ihren Seiten zum Arbeitsschutz und verweist auf die zuständigen Stellen. Wer konkrete Fragen zu Prüfpflichten hat, findet in den Infos zum Arbeitsschutz der Landeshauptstadt München die ersten Anlaufstellen für Münchener Betriebe.

Die kommunale Ebene erlässt keine eigenen Prüffristen. Sie informiert, vermittelt und kontrolliert in bestimmten Bereichen. Die Fachaufsicht für Arbeitsschutz liegt bei den Berufsgenossenschaften und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden.

Für Münchener Betriebe bedeutet das: Die Prüfpflicht kommt aus dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 3, nicht aus einer städtischen Verordnung. Die Stadt ist Ansprechpartner, nicht Regelgeber.

Bei Kontrollen im Raum München prüfen die Aufsichtsbehörden vor allem die Dokumentation. Wer keine Prüfprotokolle vorlegen kann, gerät in Erklärungsnot, auch wenn die Geräte technisch in Ordnung sind.

Praxisbeispiel aus einer Münchener Werkstatt

Ein Elektrobetrieb aus dem Münchner Umland rückt überwiegend zu Innenstadtbaustellen aus. Die Wege sind kurz, die Lohnkosten hoch, deshalb müssen die Geräte an jedem Arbeitstag einsatzbereit sein. Der Betrieb legt fest: Akkuschrauber alle zwölf Monate, Akkuflexen alle sechs Monate, Ladegeräte einmal jährlich.

Jede Prüfung wird im Gerätepass vermerkt. Bei der letzten Begehung lag die Dokumentation vollständig vor, es gab keine Beanstandung.

Prüfprotokolle und Dokumentation für Münchener Betriebe

Die Dokumentation ist der Kern der Prüfpflicht. Ohne Protokoll gilt eine Prüfung als nicht durchgeführt. Das Protokoll muss Gerät, Prüfdatum, Prüfer, Prüfumfang und Ergebnis enthalten.

Bewährt hat sich ein Gerätepass pro Werkzeug, ergänzt durch eine Sammelliste. So bleibt der Überblick erhalten, auch wenn Geräte ausgetauscht werden. Eine digitale Liste mit Erinnerungsfunktion erleichtert die Termine.

Folgende Angaben gehören in jedes Protokoll:

  • Gerätebezeichnung und Inventarnummer
  • Hersteller, Typ und Seriennummer
  • Prüfdatum und nächster Prüftermin
  • Name und Qualifikation der prüfenden Person
  • Prüfumfang, etwa Sichtprüfung und Messung am Ladegerät
  • Ergebnis und festgestellte Mängel
  • Maßnahmen bei Mängeln, etwa Reparatur oder Aussonderung

Mängel müssen Folgen haben. Ein Gerät mit beschädigtem Akku wird gesperrt und gekennzeichnet, bis es instand gesetzt oder entsorgt ist. Ein bloßer Vermerk ohne Konsequenz reicht nicht.

Die Aufbewahrungsfrist richtet sich nach den betrieblichen Vorgaben und der Nutzungsdauer. Viele Betriebe bewahren Protokolle mehrere Jahre auf, um bei Nachfragen gerüstet zu sein.

Befähigte Personen und Aus- und Weiterbildung

Prüfen darf nur, wer befähigt ist. Die Befähigung setzt Fachkenntnis, Erfahrung und Kenntnis der Prüfmittel voraus. Ein Geselle mit langjähriger Praxis kann befähigt sein, wenn er die nötige Einweisung erhalten hat.

Die Aus- und Weiterbildung der DGUV für befähigte Personen zur Geräteprüfung bietet hier den passenden Rahmen. Kurse vermitteln, wie Prüfungen aufgebaut sind und welche Messungen nötig sind.

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern berät Betriebe und vermittelt passende Weiterbildungen zur Geräteprüfung. Betriebe sollten die Teilnahme dokumentieren, denn die Qualifikation ist Teil des Prüfnachweises.

Wer selbst nicht prüfen will, kann externe Dienstleister beauftragen. Auch dann bleibt die Verantwortung beim Arbeitgeber. Er muss die Qualifikation des Dienstleisters prüfen und die Ergebnisse archivieren.

Typische Fehler

Häufig werden Akkugeräte ganz aus der Prüfplanung herausgenommen, weil sie keinen Stecker haben. Das ist falsch. Ebenso häufig fehlt die Begründung der Prüffrist. Beides lässt sich mit wenig Aufwand korrigieren.

Häufige Fragen

Muss ich einen Akkuschrauber überhaupt prüfen lassen?

Ja. Er ist ein ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel und fällt unter die DGUV Vorschrift 3. Der fehlende Netzstecker ändert daran nichts.

Wie lang darf die Prüffrist für eine Akkuflex sein?

Eine feste Frist gibt es nicht. Bei intensiver Baustellennutzung sind drei bis sechs Monate üblich, in der Werkstatt eher sechs bis zwölf Monate.

Wer darf Akkugeräte prüfen?

Nur befähigte Personen mit Fachkenntnis, Erfahrung und Einweisung. Die Qualifikation muss dokumentiert sein.

Was passiert bei einer Kontrolle ohne Prüfprotokolle?

Die Aufsicht beanstandet die fehlende Dokumentation. Der Betrieb muss die Prüfungen nachholen und die Fristen neu festlegen.

Gilt VDE 0701-0702 auch für Akkugeräte?

Für das Gerät selbst nur eingeschränkt, weil kein Netzanschluss besteht. Für Ladegerät und Anschlussleitung ist die Norm aber maßgeblich.

Wo bekomme ich in München Beratung?

Bei der BGHM, der Handwerkskammer für München und Oberbayern und den kommunalen Arbeitsschutzstellen. Dort gibt es Merkblätter und Kursangebote.

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